Wissenswertes rund um unsere Praxis
Im Krankheitsfall muss es schnell gehen. Damit Ihr Praxisbesuch bei uns reibungslos verläuft, haben wir hier für Sie wichtige Informationen rund um unsere Praxisabläufe zusammengestellt.
Nicht vergessen: Ihre Versichertenkarte mitbringen
Um Sie zügig anmelden und behandeln zu können, bitten wir Sie als Kassenpatient, bei jedem Termin Ihre Versichertenkarte mitzuführen.
Praxisgebühr: Das sollten Sie beachten
Seit einigen Jahren müssen gesetzlich Krankenversicherte eine so genannte Praxisgebühr entrichten. Grundsätzlich gilt: Die Gebühr beträgt 10,- Euro und ist in jedem Quartal für die jeweils erste Inanspruchnahme eines Arztes zu entrichten. Begibt sich der Versicherte im selben Quartal ohne eine Überweisung zu einem weiteren Arzt, ist die Praxisgebühr erneut zu bezahlen.
Bitte beachten Sie auch die folgenden Besonderheiten:
- Praxisgebühr bei Überweisungen
Wenn Sie die Praxisgebühr für das Quartal bei einem anderen Arzt bezahlt haben, benötigen Sie von diesem Arzt einen Überweisungsschein, ansonsten müssen Sie die Gebühr nochmals entrichten. - Befreiung von der Praxisgebühr
Von der Praxisgebühr befreit sind Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, Untersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge und ein Großteil der Vorsorgeuntersuchungen und Schutzimpfungen. - Notdienst
Müssen Sie den Notdienst in anspruch nehmen, wird die Praxisgebühr erneut fällig.
Sollten Sie Fragen zur Praxisgebühr haben, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Rezept- Überweisungsscheinanforderung
Voraussetzungen:
Sie sind bereits Patient in meiner Praxis
Ihre Versicherungskarte ist für das laufende Quartal eingelesen.
Das Medikament wird ständig benötigt und der Verordnungsabstand stimmt.
dann können Sie es unter der e-mail Adresse: rezepte@praxis-lesinger.de anfordern.
Bitte geben Sie Ihren Namen und das Geburtsdatum an.
In der Regel liegt die Anforderung am nächsten Werktag zur Abholung bereit.
Wenn es schnell gehen muss: Wichtige Rufnummern
| Einrichtung |
Telefonnummer |
| Rettungsdienst und Feuerwehr |
112 |
| Informationszentrale gegen Vergiftungen |
089 - 19 240 |
| Kassenärztlicher Notdienst | 0180 19 12 12 |

